Anerkannte Ausbildungsstätte

Sprechfunk

UKW Sprechfunk

Skipper muss jetzt auch Funker sein !

Mit Inkrafttreten der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften, vom 15. August 2005, wurde neu festgelegt, das Führer von   Sportfahrzeugen (Skipper) Ihre Teilnahme am mobilen Seefunk durch ein Funkzeugnis nachweisen müssen !

Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ab dem 1. Januar 2010 mit einem Bußgeld belegt wird.

Das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk berechtigt zur Teilnahme am internationalen Binnenschiff-fahrtsfunkverkehr.

Jeder Bediener eines UKW-Funkgerätes muss im Besitz dieses Zeugnisses sein.

Es berechtigt nicht zum Bedienen von Funkgeräten die mit einem DSC-Controller bzw. einer Alarmierungseinrichtung für GMDSS ausgerüstet sind.