|
Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (UBI)
Das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk berechtigt zur Teilnahme am internationalen Binnenschiff-fahrtsfunkverkehr.
Jeder Bediener eines UKW-Funkgerätes muss im Besitz dieses Zeugnisses sein.
Es berechtigt nicht zum Bedienen von Funkgeräten die mit einem DSC-Controller
bzw. einer Alarmierungseinrichtung für GMDSS ausgerüstet sind.
|