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Erwerb des Fachkundenachweises für Seenotsignalmittel
gemäss § 1 Absatz 3 Erste SprengV
"Pyro-Schein" wieder möglich!!!
In der Prüfung der Fachkunde sind ausreichende Kenntnisse nachzuweisen über die beim Umgang mit Seenotsignalmitteln zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts, über die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln einschliesslich ausreichender Fertigkeiten im tatsächlichen Gebrauch. Zudem müssen waffenrechtliche Grundkenntnisse hinsichtlich der Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein, Kennzeichnung von Waffen nachgewiesen werden.
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